Rechtsprechung
BDH, 14.11.1961 - II D 55/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59
Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'
Auszug aus BDH, 14.11.1961 - II D 55/61
Die Nichtablieferung von in betrügerischer Weise überhobenen Gebühren ist nach der strafgerichtlichen Rechtsprechung entweder eine straflose Nachtat (Verwertungshandlung) oder erfüllt nach Art eines Tatbestandsausschlusses infolge der bloßen Ausnutzung der zuvor deliktisch herbeigeführten eigentümerähnlichen Herrschaftsstellung nicht den Tatbestand der Unterschlagung (so BGH, Großer Senat für Strafsachen BGHSt 14, 38).